Emmy Noether (1882-1935)
"Die Algebra hat ein anderes Gesicht bekommen."

Zu Emmy Noethers Habilitation und deren Vorgeschichte gibt es eine neue Veröffentlichung!

Emmy Noethers Habilitation - das Verfahren Juli 1915 bis Juni 1919

Auf Anregung von Klein und Hilbert stellte Emmy Noether schon im Juli 1915 einen Antrag auf Habilitation. Da das Ministerium für geistliche und Unterrichtsangelegenheiten nach einer 1907 durchgeführten Umfrage unter den Universitätsprofessoren mit Erlass vom 29. Mai 1908 festgelegt hatte, dass Frauen an preußischen Universitäten nicht habilitiert werden können, brauchte das Habilitationsverfahren Emmy Noethers insgeamt drei Anläufe und zog sich bis zum Mai 1919 hin. Der Verfahrensgang im einzelnen:

1. Versuch 

Am 13. Juli 1915 hielt Emmy Noether vor der Göttinger Mathematischen Gesellschaft einen Vortrag über "Endlichkeitsfragen der Invariantentheorie", der die Göttinger Mathematiker von der Qualität ihrer Arbeit überzeugte.

Am 20.7.1915 stellte Emmy Noether bei der Mathematisch-Naturwissenschaftlichen Abteilung der Philosophischen Fakultät der Universität Göttingen einen Antrag auf Habilitation. Als Habilitationsarbeit reichte sie die bereits im Mai 1914 fertiggestellte Arbeit "Körper und Systeme rationaler Funktionen" (Math. Annalen 76 (1915), S. 161-191) ein.

Am 21.7.1915 fand die vorbereitende Sitzung der Math.-nat. Abteilung statt, in der die Habilitationskomission gewählt wurde. Abweichend von dem üblichen Verfahren, nachdem Habilitationsfragen allein in der Entscheidung der jeweiligen Abteilung lagen, berief man auch den Vorsitzenden der Historisch-philologischen Abteilung in die Komission, der von da an informationshalber an den Sitzungen teilnahm.

 Vom 21.7.1915 bis 8.8.1915 wurden die Gutachten über Emmy Noethers Habilitationsarbeit erstellt: David Hilbert (ohne Datum), Felix Klein (28.7.1915), Edmund Landau (1.8.1915),  Constantin Carathéodory (1.8.1915), Carl Runge (2.8.1915), Peter Debey (3.8.1915), Johannes Hartmann (5.8.1915), Woldemar Voigt (8.8.1915). Nur Hartmann sprach sich dezidiert gegen die Habilitation Emmy Noethers aus. 

Klein brachte in seinem Gutachten erstmals den Erlass vom 29. Mai 1908 ins Spiel und vertrat die Auffassung, dass man beim Ministerium um Dispens von diesem Erlass bitten müsse.

    In der Sitzung der Habilitationskommission am 29.10.1915 sprachen sich alle Mitglieder bis auf Johannes Hartmann für die Bewilligung dieses Dispenses aus.

      In der Sitzung der Mathematisch-Naturwissenschaftlichen Abteilung am 6.11.2015 votierten 10 Abteilungsmitglieder dafür, den Minister um Dispens von dem Erlass des 29.5.1908 zu bitten, 7 dagegen und 2 enthielten sich. Sowohl die in der Abstimmungen unterlegenen Gegner des Dispensantrages als auch die beiden Abteilungsmitglieder, die sich der Stimme enthalten hatten, kündigten ein Seperatvotum bzw. eine schriftliche Begründung ihres Abstimmungsverhaltens an.

      Die Historisch-philologischen Abteilung wünschte "in Anbetracht der prinzipiellen Bedeutung des vorliegenden Falles, der ein völliges Novum von größter Tragweite für das deutsche Universitätsleben schaffen würde", in ihrer Sitzung am 10.11.1915 eine Verhandlung vor der Gesamtfakultät. Die Abteilung wies dabei darauf hin, dass ihr bewusst sei, dass die einzelnen Abteilungen eigentlich selbständig über Habilitationen entscheiden konnten, dass aber auch von Mitgliedern der Math.-nat. Abteilung der Wunsch nach Einbeziehung der gesamten Fakultät laut geworden sei.

      Die Sitzung der Gesamtfakultät, in der es zu scharfen Auseinandersetzungen kam, fand am 18.11.1915 statt. Es wurde zweimal abgestimmt. Zuerst wurde gefragt, "wer unter allen Umständen gegen die Zulassung einer Frau zur Habilitation ist". Das Abstimmungsergebnis betrug 17 zu 14 Stimmen (bei einer Enthaltung). Dann wurde aber erstaunlicherweise noch darüber abgestimmt, ob man dem Ministerium empfehlen solle, den Dispensantrag der Math.-nat. Abteilung abzulehnen. Das Abstimmungsergebnis betrug 14 gegen 14 Stimmen, was aber, da Edmund Landau als Dekan gegen den Antrag gestimmt hatte, eine Ablehnung einer solchen Empfehlung bedeutete.

      In wieder getrennten Sitzungen beschloss die Historisch-Philologische Abteilung am 18.11.1915, keine weiteren Schritte gegen die Habilitation Emmy Noethers zu unternehmen, die die Math.-Nat. Abteilung beschloss am gleichen Tag den endgültigen Text Text des Dispensantrages, der von Landau, Klein, Hilbert, Caratheodory und Runge formuliert worden war. Der Entwurf wurde mit 10 gegen 6 Stimmen genehmigt.

      Der Antrag der Math.-Nat. Abteilung auf Dispens vom Erlass vom 29.5.1908 für Emmy Noether an das Ministerium datiert vom 26.11.1915.

      Am 4.12.1915 schrieb Hilbert noch einmal persönlich an den Minister und bat um eine persönliche Aussprache in der Sache Habilitation Emmy Noether.

      Am 9.12.1915 leitete der Kurator Ernst Osterath den Dispensantrag an den Minister weiter, versah diesen aber seinerseits noch mit einem ablehnenden Kommentar. Der Kurator formulierte also die ablehnende Empfehlung an den Minister, gegen die sich die Gesamtfakultät zwar nur sehr knapp, aber formal eindeutig, am 18.11.1915 ausgesprochen hatte.

      Das Ministerium reagierte zwei Jahre (siehe unten 5.11.1917) nicht auf den Dispensantrag.

      Irgendwann in der Zwischenzeit, wahrscheinlich 1916, fand ein persönliches Gespräch Hilberts, im Beisein von Peter Debey und Woldemar Voigt, beim Minister statt, in dem ausgehandelt wurde, dass "gegen andere Wege, Frl. Noethers Mitarbeit zu ermöglichen, keine Bedenken erhoben werden würden." Dieser andere Weg war der Kompromiss, dass Emmy Noether, wenn schon nicht habilitiert, dann doch wenigstens an der Universität Göttingen lehren konnte und zwar, indem sie ihre Seminar unter dem Namen Hilberts anbot. Für das Wintersemester 1916/17 wurde im Vorlesungsverzeichnis angekündigt:

      "Mathematisch-physikalisches Seminar, Invariantentheorie: Prof. Hilbert mit Unterstützung von Frl. Dr. Nöther, Montag 4-6 Uhr, gratis."

      Ein entsprechender Zusatz findet sich bis zum Sommersemester 1919 bei allen Übungen und Vorträgen, die Hilbert im Mathematisch-Physikalischen Seminar anbot.

       2. Versuch

      Am 17.6.1917 schrieb die Math.-Nat. Abteilung an das Ministerium, dass die 1914 neu gegründete Universität Frankfurt Emmy Noether aufgefordert habe, sich zu habilitieren. Göttingen wolle Emmy Noether auf keinen Fall verlieren und beanspruche daher das gleiche Recht wie Frankfurt auf die Habilitation von "Frl. Noether".

      Am 20.6.1917 antwortete das Ministerium und verwies leicht süffisant darauf, dass auch Frankfurt als preußische Universität kein Recht habe, Frauen zu habilitieren: "Sie werden also Fräulein Noether jedenfalls nicht als Privatdozentin an die Universität Frankfurt verlieren."

      Am 5.11.1917, zwei Jahre nach dem Dispensantrag der Math.-Nat. Abteilung vom 26.11.1915 und mit Bezug auf Hilberts Schreiben vom 4.12.1915 erfolgt ohne einen erkennbaren neuen Anlass und ohne die Angabe eines Grundes für die späte Entscheidung, die endgültige Ablehnung des Ministeriums: "Da die Frage nur grundsätzlich entschieden werden kann, vermag ich auch die Zulassung von Ausnahmen nicht zu genehmigen, selbst wenn im Einzelfall dadurch gewisse Härten unvermeidbar sind."

      3. Versuch, diesmal erfolgreich:

      Am 27. 12. 1918 schrieb Albert Einstein an Felix Klein: "Beim Empfang der neuen Arbeit von Frl. Noether empfinde ich es wieder als grosse Ungerechtigkeit, dass man ihr die Venia legendi vorenthält. Ich wäre sehr dafür, dass wir beim Ministerium einen energischen Schritt unternähmen. Halten Sie dies aber nicht für möglich, so werde ich mir allein Mühe geben."  

      Einstein bezog sich damit auf Emmy Noethers heute berühmte Arbeit über "Invariante Variationsprobleme" (Nachrichten der Königlichen Gesellschaft der Wissenschaften zu Göttingen, Mathematisch-physikalische Klasse 37 (1918) S. 235-257, vorgelegt am 26.7.1918 durch Felix Klein, endgültige Fassung des Manuskripts September 1918). In dieser Arbeit formulierte Emmy Noether einen bis dahin unbekannten Zusammenhang von Symmetrie- und Erhaltungssätzen (die beiden Noether-Theoreme) und leistete damit einen Beitrag zur Allgemeinen Relativitätstheorie, dem Einsteins große Hochachtung zollte. 

      Klein wurde nach Einsteins Brief sofort tätig und fragte am 5.1.1919 beim Ministerium für Wissenschaft, Kunst und Volksbildung an, wie sich das Minsterium unter den veränderten politischen Bedingungen zu einem Habilitationsantrag von Emmy Noether stellen würde. Am 18.1.1919 beantragte Emmy Noether dann bei der Math.-Nat. Abteilung die Zulassung zur Habilitation und am 31.1.1919 beschloss die Abteilung einen erneuten Antrag auf Habilitation Emmy Noethers beim Ministerium zu stellen.  Am 15.2.1919 erfolgte dieser Antrag, wobei wieder um eine Ausnahmegenehmigung ersucht wurde, da der Erlass vom 29.5.1908 formal noch galt.

      Am 8.5.1919 teilte das Ministerium mit, dass es keine Einwände gegen die Habilitation Emmy Noethers erhebe. Das Schreiben ging am 11.5.1919 in Göttingen ein. Danach ging alles sehr schnell: Die Philosophische Fakultät wurde am 13.5.1919 benachrichtigt, die Math.-Nat. Abteilung aus unbekannten Gründen erst am 21.5.1919. 

      Am 28.5.1919 fand das Kolloquium statt und am 4.6.1919 hielt Emmy Noether in einer öffentlichen Abteilungssitzung ihre Probevorlesung über "Fragen der Modultheorie" und wurde anschließend einstimmig als Privatdozentin für Mathematik zugelassen. Als Habilitationsschrift war ihre Arbeit über "Invariante Variationsprobleme" anerkannt worden.